Leistungsspektrum
Vesicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen haben nach Gesetz Anspruch auf alle "notwendigen" und "zweckmäßigen" Leistungen, die zur Diagnostik und Therapie ihrer Erkrankung erforderlich sind. Außerdem sind Vorsorgeleistungen in bestimmten Vorsorgeprogrammen geregelt.
Die medizinischen Möglichkeiten unserer Praxis gehen aber über das Spektrum an Kassenleistungen hinaus, sodass wir unseren Patienten nach Bedarf und auf Wunsch eine Vielzahl an privaten Gesundheitsleistungen anbieten können.
Es handelt sich dabei um medizinisch sinnvolle und bewährte Diagnose- und Therapieverfahren,die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden.
Die Kosten dafür richten sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte.
Auf Wunsch erteilen wir gerne nähere Auskunft.